Der 6. Januar ist ein Feiertag und sollte daher ein Tag sein, an dem an Feiertagen
Fahrverbote gelten. Der Dreikönigstag stellt jedoch in einer Reihe von Ländern eine Ausnahme dar, in denen keine Fahrverbote für schwere Nutzfahrzeuge gelten. Dazu gehören unter anderem Polen und Deutschland.
In Polen ist der Dreikönigstag per Erlass des Ministers für Infrastruktur ein Tag, an dem keine Fahrverbote für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 Tonnen gelten. Ähnlich ist die Situation in Deutschland, wo trotz des Feiertags in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt am 6. Januar keine Fahrverbote gelten.
01 Januar (Mittwoch)
- Österreich: das Verbot gilt von 22:00 bis 24:00 Uhr
- Kroatien: das Verbot gilt von 14:00 bis 23:00 Uhr
- Tschechische Republik: Das Verbot gilt von 13:00 bis 22:00 Uhr.
- Frankreich: das Verbot gilt von 00:00 bis 22:00 Uhr
- Griechenland: Das Verbot gilt von 15.00 bis 21.00 Uhr.
- Luxemburg: Das Verbot gilt von 00:00 bis 21:45 Uhr.
- Deutschland: Das Verbot gilt von 00:00 bis 22:00 Uhr
- Polen: das Verbot gilt von 08:00 bis 22:00 Uhr
- Rumänien: das Verbot gilt von 06:00 bis 22:00 Uhr Slowakei: Das Verbot gilt von 00:00 bis 22:00 Uhr.
Slowenien: Das Verbot gilt von 08:00 bis 22:00 Uhr.
Schweiz: das Verbot gilt von 00:00 bis 24:00 Uhr
Ungarn: das Verbot gilt von 00:00 bis 22:00 Uhr
Italien: das Verbot gilt von 09:00 bis 22:00 Uhr
Liechtenstein: das Verbot gilt von 00:00 bis 24:00 Uhr
02 Januar (Donnerstag)
- Rumänien: Das Verbot gilt von 06:00 bis 22:00 Uhr*.
- Slowenien: Das Verbot gilt von 08:00 bis 22:00 Uhr.
- Schweiz: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
* DN7 – Piteşti (Kreuzung von DN7 und DN7C) ) – Rm. Vâlcea – Veştem (Kreuzung der DN7 mit der DN1), in beide Richtungen.
03 Januar (Freitag)
- Österreich: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
- Österreich: Das Verbot gilt von 13:00 bis 19:00 Uhr*.
- Kroatien: das Verbot gilt von 15:00 bis 23:00 Uhr
- Griechenland: Das Verbot gilt von 16:00 bis 22:00 Uhr
- Schweiz: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
- Liechtenstein: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
* Verboten auf der A10:
- auf der Richtungsfahrbahn Villach (Richtung Süden) zwischen dem Knoten Salzburg
(Kreuzung A10 Tauern mit A1 West) und der Anschlussstelle Pongau;
- auf der Richtungsfahrbahn Salzburg (Richtung Norden) zwischen der Anschlussstelle Rennweg und der Anschlussstelle Golling.
04 Januar (Samstag)
- Österreich: Das Verbot gilt von 07:00 bis 15:00 Uhr*.
- Österreich: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
- Österreich: das Verbot gilt von 15:00 bis 24:00 Uhr
- Frankreich: das Verbot gilt von 22:00 bis 24:00 Uhr
- Griechenland: Das Verbot gilt von 08:00 bis 13:00 Uhr**.
Luxemburg: Das Verbot gilt von 21:30 bis 24:00 Uhr (Richtung Frankreich) Luxemburg: Das Verbot gilt von 23:30 bis 24:00 Uhr (in Richtung Deutschland) Schweiz: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
Ungarn: das Verbot gilt von 22:00 bis 24:00 Uhr
Liechtenstein: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
* Verboten auf der A10:
- auf der Richtungsfahrbahn Villach (Richtung Süden) zwischen dem Knoten Salzburg
(Kreuzung A10 Tauern mit A1 West) und der Anschlussstelle Pongau;
- auf der Richtungsfahrbahn Salzburg (Richtung Norden) zwischen der Anschlussstelle Rennweg und der Anschlussstelle Golling.
**Die von dem Verbot betroffenen Straßenabschnitte finden Sie hier.
05. Januar (Sonntag)
- Österreich: das Verbot gilt von 00:00 bis 22:00 Uhr
- Österreich: das Verbot gilt von 22:00 bis 24:00 Uhr
- Kroatien: das Verbot gilt von 15:00 bis 23:00 Uhr
- Tschechische Republik: Das Verbot gilt von 13:00 bis 22:00 Uhr.
- Frankreich: das Verbot gilt von 00:00 bis 22:00 Uhr
- Luxemburg: Das Verbot gilt von 00:00 bis 21:45 Uhr.
- Deutschland: das Verbot gilt von 00:00 bis 22:00 Uhr
- Rumänien: Das Verbot gilt von 18:00 bis 22:00 Uhr*.
- Slowakei: Das Verbot gilt von 00:00 bis 22:00 Uhr.
- Slowenien: Das Verbot gilt von 08:00 bis 22:00 Uhr.
- Schweiz: das Verbot gilt von 00:00 bis 24:00 Uhr
- Ungarn: das Verbot gilt von 00:00 bis 22:00 Uhr
- Italien: das Verbot gilt von 09:00 bis 22:00 Uhr
- Liechtenstein: das Verbot gilt von 00:00 bis 24:00 Uhr
*DN7 – Piteşti (Schnittpunkt von DN7 und DN7C) ) – Rm. Vâlcea – Veştem (Kreuzung der DN7 mit der DN1), in beide Richtungen.
06. Januar (Montag)
- Österreich: das Verbot gilt von 00:00 bis 24:00 Uhr
- Kroatien: das Verbot gilt von 14:00 bis 23:00 Uhr Griechenland: Das Verbot gilt von 15.00 bis 21.00 Uhr.
Rumänien: Das Verbot gilt von 06:00 bis 22:00 Uhr*.
Slowakei: Das Verbot gilt von 00:00 bis 22:00 Uhr.
Schweiz: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
Italien: das Verbot gilt von 09:00 bis 22:00 Uhr
Liechtenstein: das Verbot gilt von 00:00 bis 24:00 Uhr
*DN7 – Piteşti (Schnittpunkt von DN7 und DN7C) ) – Rm. Vâlcea – Veştem (Kreuzung der DN7 mit der DN1), in beide Richtungen.
07. Januar (Dienstag)
- Rumänien: Das Verbot gilt von 06:00 bis 22:00 Uhr*.
- Schweiz: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
- Liechtenstein: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
*DN7 – Piteşti (Schnittpunkt von DN7 und DN7C) ) – Rm. Vâlcea – Veştem (Kreuzung der DN7 mit der DN1), in beide Richtungen.
08 Januar (Mittwoch)
- Österreich: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
- Schweiz: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
- Liechtenstein: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr. Januar (Donnerstag)
- Österreich: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
- Schweiz: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
- Liechtenstein: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr. Januar (Freitag)
- Österreich: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
- Schweiz: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
- Liechtenstein: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr. Januar (Samstag)
Österreich: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
Österreich: das Verbot gilt von 15:00 bis 24:00 Uhr
Frankreich: das Verbot gilt von 22:00 bis 24:00 Uhr
Luxemburg: Das Verbot gilt von 21:30 bis 24:00 Uhr (Richtung Frankreich)
Luxemburg: Das Verbot gilt von 23:30 bis 24:00 Uhr (in Richtung Deutschland)
Schweiz: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
- Ungarn: das Verbot gilt von 22:00 bis 24:00 Uhr
- Liechtenstein: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr. Januar (Sonntag)
- Österreich: das Verbot gilt von 00:00 bis 22:00 Uhr
- Österreich: das Verbot gilt von 22:00 bis 24:00 Uhr
- Tschechische Republik: Das Verbot gilt von 13:00 bis 22:00 Uhr.
- Frankreich: das Verbot gilt von 00:00 bis 22:00 Uhr
- Luxemburg: Das Verbot gilt von 00:00 bis 21:45 Uhr.
- Deutschland: das Verbot gilt von 00:00 bis 22:00 Uhr
- Slowakei: Das Verbot gilt von 00:00 bis 22:00 Uhr.
- Slowenien: Das Verbot gilt von 08:00 bis 22:00 Uhr.
- Schweiz: das Verbot gilt von 00:00 bis 24:00 Uhr
- Ungarn: das Verbot gilt von 00:00 bis 22:00 Uhr
- Italien: das Verbot gilt von 09:00 bis 22:00 Uhr
- Liechtenstein: das Verbot gilt von 00:00 bis 24:00 Uhr
13. Januar (Montag)
- Österreich: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
- Schweiz: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
- Liechtenstein: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr. Januar (Dienstag)
- Österreich: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
- Schweiz: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
- Liechtenstein: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr. Januar (Mittwoch)
Österreich: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
Schweiz: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
Liechtenstein: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr. 16. Januar (Donnerstag)
- Österreich: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
- Schweiz: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
- Liechtenstein: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr. Januar (Freitag)
- Österreich: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
- Österreich: Das Verbot gilt von 13:00 bis 19:00 Uhr*.
- Schweiz: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
- Liechtenstein: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
*Das Verbot gilt auf der A10:
– auf der Richtungsfahrbahn Villach (Richtung Süden) zwischen dem Knoten Salzburg (Kreuzung der A10 Tauern mit der A1 West) und der Anschlussstelle Pongau.
18. Januar (Samstag)
- Österreich: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
- Österreich: Das Verbot gilt von 07:00 bis 15:00 Uhr*.
- Österreich: das Verbot gilt von 15:00 bis 24:00 Uhr
- Österreich: Das Verbot gilt von 07:00 bis 15:00 Uhr**.
- Frankreich: das Verbot gilt von 22:00 bis 24:00 Uhr
- Luxemburg: Das Verbot gilt von 21:30 bis 24:00 Uhr (Richtung Frankreich) Luxemburg: Das Verbot gilt von 23:30 bis 24:00 Uhr (in Richtung Deutschland)
- Schweiz: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
- Ungarn: das Verbot gilt von 22:00 bis 24:00 Uhr
- Liechtenstein: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
* Verboten auf der A10:
(a) auf der Richtungsfahrbahn Villach (Richtung Süden) zwischen dem Knoten Salzburg (Kreuzung der A10 Tauern mit der A1 West) und der Anschlussstelle Pongau.
** Verboten auf der A10:
– auf der Richtungsfahrbahn Salzburg (Richtung Norden) zwischen der Anschlussstelle Rennweg und der Anschlussstelle Golling.
19. Januar (Sonntag)
- Österreich: das Verbot gilt von 00:00 bis 22:00 Uhr
- Österreich: das Verbot gilt von 22:00 bis 24:00 Uhr
- Tschechische Republik: Das Verbot gilt von 13:00 bis 22:00 Uhr.
- Frankreich: das Verbot gilt von 00:00 bis 22:00 Uhr
- Luxemburg: Das Verbot gilt von 00:00 bis 21:45 Uhr.
- Deutschland: das Verbot gilt von 00:00 bis 22:00 Uhr
- Slowakei: Das Verbot gilt von 00:00 bis 22:00 Uhr.
- Slowenien: Das Verbot gilt von 08:00 bis 22:00 Uhr.
- Schweiz: das Verbot gilt von 00:00 bis 24:00 Uhr
- Ungarn: das Verbot gilt von 00:00 bis 22:00 Uhr
- Italien: das Verbot gilt von 09:00 bis 22:00 Uhr
- Liechtenstein: das Verbot gilt von 00:00 bis 24:00 Uhr
20. Januar (Montag)
- Österreich: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
- Schweiz: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
- Liechtenstein: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr. Januar (Dienstag)
- Österreich: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
- Schweiz: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
- Liechtenstein: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr. Januar (Mittwoch)
- Österreich: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
- Schweiz: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
- Liechtenstein: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr. Januar (Donnerstag)
Österreich: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
- Rumänien: Das Verbot gilt von 18:00 bis 22:00 Uhr*.
- Schweiz: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
- Liechtenstein: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
- DN7 – Piteşti (Kreuzung von DN7 und DN7C) ) – Rm. Vâlcea – Veştem (Kreuzung DN7 mit DN1), beide Richtungen Januar (Freitag)
- Österreich: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
- Österreich: Das Verbot gilt von 13:00 bis 19:00 Uhr*.
- Rumänien: Das Verbot gilt von 06:00 bis 22:00 Uhr**.
- Schweiz: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
- Liechtenstein: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
- Verboten auf der A10:
(a) auf der Richtungsfahrbahn Villach (Richtung Süden) zwischen dem Knoten Salzburg (Kreuzung der A10 Tauern mit der A1 West) und der Anschlussstelle Pongau.
** DN7 – Piteşti (Kreuzung von DN7 und DN7C) ) – Rm. Vâlcea – Veştem (Kreuzung der DN7 mit der DN1), in beide Richtungen.
25. Januar (Samstag)
- Österreich: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
- Österreich: Das Verbot gilt von 07:00 bis 15:00 Uhr*.
- Österreich: das Verbot gilt von 15:00 bis 24:00 Uhr
- Österreich: Das Verbot gilt von 07:00 bis 15:00 Uhr**.
- Frankreich: das Verbot gilt von 22:00 bis 24:00 Uhr
- Luxemburg: Das Verbot gilt von 21:30 bis 24:00 Uhr (Richtung Frankreich) Luxemburg: Das Verbot gilt von 23:30 bis 24:00 Uhr (in Richtung Deutschland)
- Schweiz: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
- Ungarn: das Verbot gilt von 22:00 bis 24:00 Uhr Liechtenstein: das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr
*Das Verbot gilt auf der A10:
(a) auf der Richtungsfahrbahn Villach (Richtung Süden) zwischen dem Knoten Salzburg (Kreuzung der A10 Tauern mit der A1 West) und der Anschlussstelle Pongau.
** Verboten auf der A10:
– auf der Richtungsfahrbahn Salzburg (Richtung Norden) zwischen der Anschlussstelle Rennweg und der Anschlussstelle Golling.
26. Januar (Sonntag)
- Österreich: das Verbot gilt von 00:00 bis 22:00 Uhr
- Österreich: das Verbot gilt von 22:00 bis 24:00 Uhr
- Tschechische Republik: Das Verbot gilt von 13:00 bis 22:00 Uhr.
- Frankreich: das Verbot gilt von 00:00 bis 22:00 Uhr
- Luxemburg: Das Verbot gilt von 00:00 bis 24:00 Uhr.
- Deutschland: das Verbot gilt von 00:00 bis 22:00 Uhr
- Slowakei: Das Verbot gilt von 00:00 bis 22:00 Uhr.
- Slowenien: Das Verbot gilt von 08:00 bis 22:00 Uhr.
- Schweiz: das Verbot gilt von 00:00 bis 24:00 Uhr
- Ungarn: das Verbot gilt von 00:00 bis 22:00 Uhr
- Italien: das Verbot gilt von 09:00 bis 22:00 Uhr
- Liechtenstein: das Verbot gilt von 00:00 bis 24:00 Uhr
27. Januar (Montag)
- Österreich: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
- Schweiz: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
- Liechtenstein: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr. Januar (Dienstag)
- Österreich: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
- Schweiz: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
- Liechtenstein: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr. Januar (Mittwoch)
- Österreich: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
- Schweiz: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
- Liechtenstein: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
30. Januar (Donnerstag)
- Österreich: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
- Schweiz: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
- Liechtenstein: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr. Januar (Freitag)
- Österreich: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
- Österreich: Das Verbot gilt von 13:00 bis 19:00 Uhr*.
- Schweiz: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
- Liechtenstein: Das Verbot gilt von 00:00 bis 05:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr.
* Verboten auf der A10:
(a) auf der Richtungsfahrbahn Villach (Richtung Süden) zwischen dem Knoten Salzburg (Kreuzung der A10 Tauern mit der A1 West) und der Anschlussstelle Pongau.