Zusammenarbeit mit der Zollbehörde
Der Import nach Polen und der Export aus Polen von Waren aus/nach Nicht-EU-Ländern ist mit der Verpflichtung zur Zollabfertigung verbunden.
Northgate Logistics bietet seinen Kunden nicht nur einen Speditionsservice, sondern auch einen Zollabfertigungsservice und Beratung in diesem Bereich.


Northgate Logistics organisiert die Elemente der Zollabfertigung in jeder Phase:
– Organisation der Zollabfertigung
– Vorbereitung der Zolldokumentation
– Vorbereitung der Dokumentation für die Grenzkontrolldienste
– Bereitstellung der Waren für die Grenzkontrollen
– Aushändigung der Unterlagen für die Zollabfertigung

Das Zollabfertigungsverfahren umfasst Tätigkeiten, die vom Spediteur, Exporteur und Importeur durchgeführt werden.
Unsere Spediteure sind jedoch in der Lage, die Aktivitäten des Exporteurs und des Importeurs effektiv zu steuern, um den Abfertigungsprozess so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Wir unterstützen Sie in jeder Phase der Zollabfertigung.
Das Verfahren ist nicht besonders kompliziert, vorausgesetzt, dass alle Unterlagen im Voraus vorbereitet werden.
Unsere Spediteure werden den gesamten Prozess effizient abwickeln und dafür sorgen, dass die entsprechenden Unterlagen rechtzeitig erstellt werden.
Wenn der Kunde keine eigene Zollagentur hat, kann unser Spediteur eine solche beauftragen.

VERLADUNG
– Der Ausführer reicht die Zollanmeldung bei der zuständigen Behörde ein.
– Der Ausführer erstellt eine Rechnung oder Pro-forma-Rechnung (auf deren Grundlage der Zollsatz berechnet wird)
– Ausführer erstellt Ursprungszeugnis, Packliste und Frachtbrief
Übergabe der Unterlagen an den Fahrer und an die Zollbehörde zur ersten Abfertigung
EXPORTABFERTIGUNG
– In diesem Stadium wird die Konformität der Unterlagen von einem Zollbeamten geprüft und die Waren werden für den Transport freigegeben.
EINFUHRZOLLABFERTIGUNG
– hier wird, wie oben beschrieben, die Übereinstimmung der Unterlagen mit den transportierten Waren geprüft
– Bevor die Waren zur Auslieferung freigegeben werden, werden die Zollgebühren vom Einführer entrichtet.
Sobald die Verfahren abgeschlossen sind, können die Waren entladen und freigegeben werden.