Unter Beschädigung der Ware versteht man eine qualitative Veränderung der Ware, die ihren Wert mindert oder die ordnungsgemäße Nutzung der Ware verhindert. In der Regel erfahren wir vom Auftreten eines Schadens an der Ware im Zusammenhang mit ihrer Beförderung bei der Entladung und er hängt mit der unsachgemäßen Durchführung des Transports durch den Frachtführer zusammen. Nach den Bestimmungen des CMR-Übereinkommens haftet der Frachtführer für Schäden am Gut ab dem Zeitpunkt der Übernahme bis zur Ablieferung.
Situationen, die Gegenstand einer Reklamation sind

Beschädigung von Waren

Verzögerung bei der Verladung/Zustellung
Unter einer Verspätung bei der Beladung/Zustellung ist das nicht rechtzeitige Eintreffen des Fahrers an der im Auftrag angegebenen Ladestelle zu verstehen, was insbesondere die weitere Ausführung des Auftrags beeinträchtigen kann:
- Verspätung des Termins für die Ablieferung der Sendung am Bestimmungsort (Überschreitung des Endtermins),
- Verzögerung des Verladetermins (Überschreitung des Anfangsdatums).
Eine nicht rechtzeitige Verladung/Lieferung kann schwerwiegende Folgen haben, die zu:
- zum Verlust der finanziellen Stabilität des gesamten Unternehmens (Verhängung von Geldstrafen),
- Schäden an den Waren, die dazu führen, dass sie nicht mehr verwendet werden können.

Nichtübereinstimmung der Güter mit dem Auftrag
Alle Bedingungen der Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber und dem Beförderer sind im Beförderungsauftrag beschrieben. Im Auftrag werden die notwendigen Informationen über die zu transportierenden Güter angegeben, wie z. B.:
- Art der Güter/Verpackungsart (Palette, Schüttgut),
- die Abmessungen des Gutes (Höhe, Breite, Länge),
- Gewicht und Menge der Güter,
- die Art der Beladung des Fahrzeugs mit den Gütern.
Etwaige Abweichungen von den Anweisungen im Auftrag sind dem Spediteur unverzüglich mitzuteilen, um den Sachverhalt zu klären.

Stornierung der Bestellung am Tag der Verladung
Beim Abschluss eines Beförderungsvertrags ist der Beförderer oder Verlader manchmal gezwungen, einen angenommenen Auftrag zu stornieren. Die Stornierung kann nach der Annahme des Auftrags, aber vor dessen Ausführung erfolgen, manchmal auch erst, wenn der Frachtführer zum Verladen eingetroffen ist.
Es sei daran erinnert, dass der Beförderungsvertrag ein zweiseitiger, gegenseitiger und kostenpflichtiger Vertrag ist.
Wenn ein Beförderer einen Auftrag storniert, muss er damit rechnen, dass er einen anderen Beförderer finden muss, der die Aufträge ausführen kann. Die sich daraus ergebende Frachtdifferenz wird dem stornierenden Spediteur in Rechnung gestellt.

Was muss ich im Falle eines Schadens tun?
- Der Schaden muss dem Fahrer sofort gemeldet werden.
- Vermerk auf dem CMR oder dem Lieferschein.
- Erstellen Sie ein Schadensprotokoll.
- Melden Sie den Schaden dem Spediteur.
- Erstellen Sie eine Fotodokumentation des gemeldeten Schadens (falls zutreffend).
- Weiterleitung der kompletten Unterlagen mit der offiziellen Reklamation und den entstandenen Kosten an den Spediteur. Als Nachweis für die entstandenen Schäden ist eine Kaufrechnung erforderlich.
- Es ist ratsam, weitere Beweise für den Schaden zu sammeln, z. B. Videoüberwachung, Gewicht des Fahrzeugs, Aussagen von Mitarbeitern, die bei dem Vorfall anwesend waren, usw.
Schaden melden
